[ Auszug: Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des
Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur
Berichtigung des Gru ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]